Wir bieten Ihnen die Bewertung Ihrer Immobilie gemäß &194 Baugesetzbuch.
Das Verkehrswertgutachten wird Im Falle von geplanten An- und Verkäufen, bei Erbauseinandersetzungen, im Scheidungsfall oder bei der Aufteilung oder Übertragung von Vermögen erstellt.
Im Falle von Verkehrswertermittlungen im steuerlichen Kontext (Aufteilung von Gebäude- und Grundstückswert) erstellen wir ebenfalls Verkehrswertgutachten.
Auch im Rahmen von Investments (national wie international) stehen wir Ihnen zur Erstellung von Gutachten zur Verfügung.
Das von uns erstellte Verkehrswertgutachten wird von Finanzämtern und Gerichten sowie von weiteren Behörden anerkannt.
Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der Erstellung einer Kurzbewertung und damit einer kostengünstigeren Alternative zur Marktwertermittlung oder einer Wertindikation (nach individueller Beratung). Hierbei handelt es sich um kurze Markteinschätzungen, im Rahmen des An- und Verkaufs Ihrer Immobilie.
Weitere Leistungen
Auftraggeber
Immobilienbewertung Rupp©
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